Saturday 18 February 2017

Aktienoptionen Arbeitsvertrag

Incentive Stock Option Agreement gewährt unter 2010 Stock Incentive Plan 1. Gewährung der Option. Diese Vereinbarung belegt den Zuschuss von Zipcar, Inc., einer Delaware Corporation (die 147 Company 148), auf. 20 (der 147 Stichtag 148) an. Ein Mitarbeiter der Gesellschaft (der 147 Teilnehmer 148), eine Kaufoption, ganz oder teilweise, zu den hierin enthaltenen Bedingungen und im Aktienanteilsplan der Gesellschaft (der 147 Plan 148), insgesamt Aktien (der 147 Aktien 148) Stammaktien, 0,001 Nennbetrag je Aktie der Gesellschaft (147 Stammaktien 148) je Aktie, was dem Marktwert eines Anteils der Stammaktien am Tag der Gewährung entspricht. Die Laufzeit der Aktien beträgt zehn Jahre nach dem Stichtag (der 147 endgültige Ausübungstag 148), vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung im Falle der Kündigung des Teilnehmers gemäß Ziffer 3. Die Annahme dieser Option bedeutet die Annahme der Bedingungen dieser Vereinbarung und des Plans, dessen Kopie dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wurde. Es ist beabsichtigt, dass die durch diese Vereinbarung belegte Option eine Anreizaktienoption gemäß der Definition in Section 422 des Internal Revenue Code von 1986 in der geänderten Fassung und die darin verabschiedeten Regelungen (der 147 Code 148) ist. Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, gilt der Begriff "Teilnehmer 148", wie er in dieser Option verwendet wird, als Person, die das Recht erwirbt, diese Option unter ihren Bedingungen gültig auszuüben. 2. Vesting Zeitplan. Diese Option wird zum Zeitpunkt des ersten Jubiläums des Vesting-Beginns und zu weiteren 2,0833 der ursprünglichen Anzahl der Anteile am Ende eines jeden darauffolgenden Monats nach dem Erwerb ausübbar sein (147 Weste 148) auf 25 der ursprünglichen Anzahl der Anteile Jahrestag des Vesting-Beginns bis zum vierten Jahrestag des Auflösungsbeginns, sofern der Teilnehmer noch von der Gesellschaft beschäftigt ist. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet 147Vesting Beginn148. 20. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, muss der Teilnehmer an einem Ausübungstermin für den Ausübungstermin eingesetzt werden. Es findet keine angemessene oder teilweise Ausübungsmöglichkeit in der Zeit vor dem jeweiligen Ausübungstermin statt, und alle Ausübungstermine bestehen nur zum jeweiligen Zeitpunkt der Gewährung der Ausübung. Das Ausübungsrecht ist kumulativ, so dass in dem Umfang, in dem die Option nicht in einem beliebigen Zeitraum ausgeübt wird, in dem Umfang zulässig ist, dass sie weiterhin ganz oder teilweise für alle Anteile, für die sie bis zum Frühere des Ausübungstages oder die Beendigung dieser Option nach Ziffer 3 oder dem Plan. 3. Ausübung der Option. (A) Form der Ausübung. Jede Wahl zur Ausübung dieser Option ist mit einer abgeschlossenen Bekanntmachung über eine Aktienoptionsausübung in der beigefügten Form als Anlage A beizufügen. Vom Vertragspartner unterzeichnet und von der Gesellschaft bei der Hauptniederlassung in Begleitung dieses Vertrages entgegengenommen und in voller Höhe in der im Plan vorgesehenen Weise bezahlt werden. Der Teilnehmer kann weniger als die Anzahl der hier abgedeckten Aktien erwerben, sofern keine Teilausübung dieser Option für eine Teilaktie oder für weniger als zehn vollständige Aktien möglich ist. (B) Kontinuierliche Beziehung zur Gesellschaft Erforderlich. Sofern in diesem Abschnitt nicht anders geregelt, kann diese Option nicht ausgeübt werden, es sei denn, der Teilnehmer ist zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Option zu jedem Zeitpunkt seit dem Datum der Gewährung eines Arbeitnehmers oder Beamten oder Beraters Oder Berater der Gesellschaft oder einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 424 e) oder f) des Kodex (147). (C) Beendigung der Beziehung zur Gesellschaft. Wenn der Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht mehr berechtigt ist, wird das Recht zur Ausübung dieser Option, außer in den nachstehenden Absätzen (d) und (e), nach Ablauf von drei Monaten nach dieser Einstellung gekündigt Ausübungstag), sofern diese Option nur in dem Umfang ausübbar ist, in dem der Teilnehmer zur Ausübung dieser Option zum Zeitpunkt der Beendigung berechtigt war. Ungeachtet des Vorstehenden, wenn der Teilnehmer vor dem letzten Ausübungstag gegen die Wettbewerbs - oder Vertraulichkeitsbestimmungen eines Arbeitsvertrags, einer Vertraulichkeit und einer Geheimhaltungsvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft verstößt, endet das Recht zur Ausübung dieser Option Sofort nach einer solchen Verletzung. (D) Ausübungsfrist bei Tod oder Invalidität. Falls der Teilnehmer vor dem letzten Ausübungstag im Sinne des § 22 (e) (3) des Kodex verstirbt oder behindert wird, während er ein berechtigter Teilnehmer ist, hat die Gesellschaft diese Beziehung nicht wie angegeben beendet So kann diese Option innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach dem Tag des Todes oder der Invalidität des Teilnehmers durch den Teilnehmer (oder im Falle des Todes durch einen zugelassenen Erwerber) ausgeübt werden, sofern diese Option vorliegt Ist nur in dem Ausmaß anwendbar, in dem diese Option vom Teilnehmer zum Zeitpunkt seines Todes oder einer Invalidität ausübbar ist, und darüber hinaus, dass diese Option nach dem letzten Ausübungstag nicht ausübbar ist. (E) Kündigung wegen Ursache. Wird vor Ablauf des Ausübungstag die Arbeit des Teilnehmers von der Gesellschaft beendet (wie nachstehend definiert), so beendet sich das Recht zur Ausübung dieser Option sofort nach dem Wirksamwerden der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn der Teilnehmer Vertragspartner einer Arbeits - oder Abfindungsvereinbarung mit der Gesellschaft ist, die eine Definition für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthält, 147 hat die Ursache 148 die Bedeutung, die dieser Vereinbarung in dieser Vereinbarung zugeschrieben wird. Andernfalls ist 147 Weigerung 148 vorsätzliches Verschulden des Teilnehmers oder vorsätzliches Versagen des Teilnehmers zur Erfüllung seiner Aufgaben gegenüber der Gesellschaft (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung einer etwaigen Beschäftigung, Beratung, Beratung, Geheimhaltung, Wettbewerb oder eine andere ähnliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft), wie sie von der Gesellschaft bestimmt wird, welche Bestimmung schlüssig ist. Der Teilnehmer gilt als entlastet, weil die Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen nach dem Rücktritt des Teilnehmers feststellt, dass die Entlassung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist. 4. Gesellschaftsrecht der Erstverweigerung. A) Bekanntmachung der beantragten Übertragung. Schlägt der Teilnehmer vor, bei der Ausübung dieser Option erworbene Anteile zu verkaufen, zu übertragen, zu übertragen, zu verpfänden, anderweitig zu veräußern oder anderweitig zu veräußern, so behält sich der Teilnehmer vor, (Die 147Transfer-Mitteilung 148) an die Gesellschaft. In der Übertragungsmitteilung ist der vorgeschlagene Erwerber zu nennen und die Anzahl der von ihm zu übertragenden Anteile (die 147 ausgegebenen Anteile148), den Preis je Aktie und alle anderen materiellen Bedingungen der Übertragung anzugeben. (B) Kaufrecht. Die Gesellschaft hat für die Dauer von 30 Tagen nach Erhalt der Übertragungsmitteilung die Möglichkeit, die angebotenen Aktien ganz oder teilweise zum Preis und zu den in der Übertragungsmitteilung festgelegten Bedingungen zu erwerben. Für den Fall, dass die Gesellschaft beschließt, die angebotenen Aktien ganz oder teilweise zu erwerben, unterrichtet sie diese innerhalb von 30 Tagen schriftlich an den Teilnehmer. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung richtet der Teilnehmer an der Hauptversammlung das Zertifikat oder die Zertifikate aus, die die von der Gesellschaft zu erwerbenden, angebotenen Aktien darstellen, die vom Teilnehmer ordnungsgemäß gebilligt werden, oder durch ordnungsgemäß gebilligte Bestände Befugnisse in einer Form, die für die Übertragung der angebotenen Aktien an die Gesellschaft geeignet ist. Unmittelbar nach Erhalt dieser Bescheinigung oder Zertifikate übermittelt die Gesellschaft dem Teilnehmer eine Kontrolle über die Zahlung des Kaufpreises für diese angebotenen Anteile, vorausgesetzt, dass, wenn die in der Übertragungsmitteilung festgelegten Zahlungsbedingungen nichts anderes als Bargeld gegen Lieferung waren, Kann die Gesellschaft die angebotenen Anteile zu den in der Übertragungsmitteilung festgelegten Bedingungen bezahlen und vorausgesetzt, dass jede Verzögerung bei der Erfüllung dieser Zahlungen die Ausübung der Option für den Erwerb der angebotenen Aktien nicht beeinträchtigt. (C) Anteile, die nicht von der Gesellschaft erworben werden. Wenn die Gesellschaft nicht erwirbt, alle angebotenen Aktien zu erwerben, kann der Teilnehmer innerhalb der 30-Tage-Frist nach Ablauf der der Gesellschaft nach Buchstabe b gewährten Option die von der Gesellschaft nicht angebotenen angebotenen Aktien übertragen An den vorgeschlagenen Erwerber erworben zu werden, vorausgesetzt, dass diese Übertragung nicht zu Bedingungen erfolgen kann, die für den Erwerber günstiger sind als die in der Überweisungsmitteilung enthaltenen Bedingungen. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen unterliegen alle gemäß diesem Abschnitt 4 übertragenen Angebotsaktien dem in diesem Abschnitt 4 vorgesehenen Erst - versagungsrecht, und der Erwerber hat unter der Bedingung einer solchen Übertragung der Gesellschaft eine schriftliche Bestätigung zu erteilen Dass dieser Erwerber an alle Bestimmungen dieses § 4 gebunden ist. (D) Folgen der Nichtlieferung. Nach dem Zeitpunkt, zu dem die angebotenen Anteile zur Auslieferung an die Gesellschaft zur Übertragung an die Gesellschaft gemäß Absatz (b) erforderlich sind, wird die Gesellschaft keine Dividende an den Teilnehmer aufgrund dieser Angebotsanteile ausschütten oder dem Teilnehmer gestatten, Die Vorrechte oder Rechte eines Aktionärs in Bezug auf die angebotenen Anteile ausüben, aber, soweit gesetzlich zulässig, die Gesellschaft als Eigentümer dieser angebotenen Anteile behandeln. E) Befreite Transaktionen. Die folgenden Geschäfte sind von den Bestimmungen dieses Abschnittes 4 ausgenommen: (1) jegliche Übertragung von Anteilen an oder zugunsten eines Ehegatten, Kindes oder Enkelkindes des Teilnehmers oder eines Treuhandvermögens zu deren Gunsten (2) jegliche Übertragung Die von der Gesellschaft gemäß dem Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (147 Securities Act 148) und (3) dem Verkauf aller oder im Wesentlichen sämtlicher im Umlauf befindlicher Aktien des Grundkapitals der Gesellschaft (auch im Rahmen einer Verschmelzung) eingereicht werden Oder Konsolidierung). aber . Dass im Falle einer Übertragung gemäß Ziffer (1) diese Anteile weiterhin dem in diesem Abschnitt 4 genannten Erst - versagungsrecht unterliegen und der Erwerber unter der Voraussetzung einer solchen Übertragung der Gesellschaft eine schriftliche Bestätigung erteilt Dass dieser Erwerber an sämtliche Bedingungen dieses Abschnittes 4 gebunden ist. F) Abtretung des Gesellschaftsrechts. Die Gesellschaft kann ihre Rechte zum Kauf von angebotenen Anteilen in einem bestimmten Geschäft gemäß diesem Abschnitt 4 auf eine oder mehrere Personen oder Körperschaften übertragen. G) Kündigung. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 4 enden mit dem früheren der folgenden Ereignisse: (1) dem Abschluss der Veräußerung von Aktien der Stammaktie in einem öffentlich-rechtlichen Angebot gemäß einer effektiven Registrierungserklärung, die von der Gesellschaft gemäß dem Securities Act oder ( 2) den Verkauf aller oder im Wesentlichen sämtlicher ausstehenden Aktien des Grundkapitals, der Vermögenswerte oder der Geschäfte der Gesellschaft durch Verschmelzung, Konsolidierung, Veräußerung von Vermögenswerten oder anderweitig (außer einer Fusion oder Konsolidierung, bei der alle oder im Wesentlichen alle Einzelpersonen sind) Und Körperschaften, die unmittelbar vor einer solchen Transaktion wirtschaftliche Eigentümer der Gesell - schaft waren, besitzen direkt oder indirekt mehr als 75 (bestimmt auf einer umgerechneten Basis) der im Umlauf befindlichen ausstehenden Grundkapi - talrechte bei der Wahl der Direktoren der Gesellschaft Resultierende, überlebende oder erwerbende Gesellschaft in einer solchen Transaktion). (H) Keine Verpflichtung zur Anerkennung einer ungültigen Übertragung. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet (1), eine der Anteile, die unter Verstoß gegen eine der Bestimmungen in diesem Abschnitt 4 oder (2) verkauft oder übertragen worden sind, auf ihre Bücher zu übertragen, um sie als Eigentümer dieser Anteile zu behandeln Oder Dividenden an jeden Erwerber zu zahlen, an den diese Anteile so verkauft oder übertragen worden sind. (1) Das Zertifikat, das Anteile repräsentiert, muss eine Legende in der folgenden Form tragen: 147Die von dieser Bescheinigung vertretenen Aktien unterliegen dem Recht der ersten Ablehnung zugunsten der Gesellschaft, wie es in einer bestimmten Aktienoptionsvereinbarung vorgesehen ist Die Gesellschaft.148 (2) Darüber hinaus unterliegen alle nach diesem Vertrag erteilten Zertifikate für solche Stopptransferaufträge und sonstige Beschränkungen, die die Gesellschaft nach den Regeln, Vorschriften und sonstigen Anforderungen der Börsenaufsichtsbehörde, einer Börse, für ratsam erachtet Wonach die Aktien der Gesellschaft oder eines nationalen Wertpapieraustauschsystems notiert werden, auf dessen System die Gesellschaft den Stammaktien notiert, oder ein anwendbares Bundes-, Staats - oder sonstiges Wertpapierrecht oder ein anderes anwendbares Gesellschaftsrecht, und die Gesellschaft kann eine Legende oder eine Legende verursachen Legenden, die auf solche Zertifikate gesetzt werden sollen, um angemessene Hinweise auf solche Beschränkungen zu machen. 5. Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Börsengang. Der Teilnehmer stimmt im Zusammenhang mit dem ursprünglichen gezeichneten Börsengang der Stammaktie gemäß einer Registrierungserklärung gemäß dem Securities Act zu, (i) nicht (a) die Absicht anzubieten, zu verkaufen, zu verkaufen, Eine Kaufoption oder einen Kaufvertrag zu erwerben, eine Kaufoption oder einen Kaufvertrag zu erwerben, eine Option, ein Recht oder einen Optionsschein zu kaufen, um Aktien oder Stammaktien oder andere Wertpapiere der Gesellschaft direkt oder indirekt zu erwerben oder anderweitig zu übertragen oder zu veräußern (B) irgendwelche Swap - oder sonstigen Vereinbarungen abschließen, die die wirtschaftlichen Auswirkungen des Eigentums an Aktien von Stammaktien oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft ganz oder teilweise übernehmen, und zwar unabhängig davon, ob die in Ziffer (a) oder (b) ) Durch Lieferung von Wertpapieren in bar oder auf andere Weise während des Zeitraums, der am Tag der Einreichung der Registrierungserklärung bei der Securities and Exchange Commission beginnt und 180 Tage nach dem Datum des endgültigen Prospekts für das Angebot endet, zu begleichen ist (Und bis zu weiteren 34 Tagen in dem Umfang, in dem die verwalteten Versicherer dieses Angebots zur Behebung von Regel 2711 (f) der National Association of Securities Dealers, Inc. oder einer ähnlichen Nachfolgeregelung angefordert werden), und (ii) (I), die von der Gesellschaft oder den verwalteten Versicherern zum Zeitpunkt des Angebots verlangt werden. Die Gesellschaft kann Stopptransferanweisungen in Bezug auf die Aktien der Stammaktien oder sonstigen Wertpapiere, die der vorstehenden Einschränkung unterliegen, bis zum Ende des Zeitraums 147lock-up148 auferlegen. (A) Abschnitt 422 Voraussetzung. Die hiermit gewährten Aktien sollen gemäß § 422 des Kodex als 147neue Aktienoptionen148 qualifiziert werden. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen werden die Aktien nicht als vierstellige Aktienoptionen qualifiziert 148, wenn unter anderem (a) der Teilnehmer über die Aktien verfügt, die bei Ausübung dieser Option innerhalb von zwei Jahren nach dem Erteilungstag oder einem Jahr nach diesen Aktien erworben wurden (B) außer im Fall des Todes oder der Invalidität des Teilnehmers (wie in Abschnitt 3 (d) oben beschrieben), ist der Teilnehmer während der Laufzeit des Vertrages nicht von der Gesellschaft, einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft beschäftigt Den Zeitraum, der am Tag der Gewährung beginnt und an dem Tag endet, der drei (3) Monate vor dem Zeitpunkt der Ausübung von Anteilen beträgt, oder (c) sofern der gesamte Marktwert der Anteile von den Teilhabern gehalten wird Die in einem Kalenderjahr (nach allen Plänen der Gesellschaft, einer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft) erstmalig ausübbar sind, 100.000 überschreiten. Für die Klausel dieses Absatzes wird der Marktwert 147fair der Anteile am Tag der Gewährung gemäß den Bestimmungen des Plans festgelegt. (B) Disqualifizierung der Disposition. Soweit eine Aktie nicht als vierstellige Aktienoption qualifiziert, wird sie die Gültigkeit dieser Anteile nicht berühren und stellt eine gesonderte, nicht qualifizierte Aktienoption dar. Für den Fall, dass der Teilnehmer über die Aktien verfügt, die bei Ausübung dieser Option innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerbszeitpunkt oder einem Jahr nach dem Erwerb dieser Aktien im Rahmen der Ausübung dieser Option erworben wurden, muss der Teilnehmer innerhalb von sieben (7 ) Tage nach der Veräußerung eine schriftliche Kündigung mit Angabe des Zeitpunkts, zu dem diese Aktien veräußert wurden, die Anzahl der veräußerten Anteile und, wenn es sich um eine Veräußerung oder Umtausch handelte, um den Betrag der erhaltenen Gegenleistung. (C) Zurückhaltung. Nach der Ausübung dieser Option werden keine Anteile ausgegeben, es sei denn, und der Teilnehmer zahlt an die Gesellschaft für die Zahlung fälliger Bundes -, Landes - diese Option. 7. Nichtübertragbarkeit der Option. Soweit hierin nicht etwas anderes bestimmt ist, darf diese Option nicht freiwillig oder gesetzeswidrig verkauft, übertragen, übertragen, verpfändet oder anderweitig belastet werden, außer durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und Verbreitung und während der Laufzeit von Der Teilnehmer ist diese Option nur vom Teilnehmer ausübbar. 8. Keine Rechte als Anteilseigner. Der Anteilsinhaber hat keine Rechte als Aktionär der Gesellschaft für alle Stammaktien, die unter die Anteile fallen, es sei denn, der Teilnehmer ist Inhaber des Nachweises dieser Stammaktien und es erfolgt keine Anpassung für Dividenden oder andere Vermögensgegenstände, Ausschüttungen Oder andere Rechte in Bezug auf eine solche Stammaktie, sofern nichts anderes ausdrücklich in dem Plan vorgesehen ist. 9. Keine Verpflichtung zur Fortsetzung der Beschäftigung. Diese Vereinbarung ist kein Arbeitsvertrag. Diese Vereinbarung garantiert nicht, dass die Gesellschaft den Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum einsetzt und in keiner Weise das Recht der Gesellschaft beendet, die Beschäftigung oder Entschädigung des Teilnehmers zu beenden oder zu modifizieren. 10. Geltendes Recht. Sämtliche Fragen, die sich auf den Bau, die Gültigkeit und die Auslegung dieses Vertrages beziehen, unterliegen den Gesetzen des Staates Delaware, und zwar in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Delaware. 11. Abschnitt 409A. Die Absicht der Parteien besteht darin, dass die Leistungen aus diesem Vertrag von den Bestimmungen des Abschnitts 409A des Kodex ausgenommen sind und dementsprechend bis zum maximal zulässigen Ausmaß diese Vereinbarung so auszulegen ist, dass sie in Übereinstimmung mit diesem Vorsatz beschränkt, ausgelegt und ausgelegt wird. In keinem Fall haftet die Gesellschaft für etwaige zusätzliche Steuern, Zinsen oder Sanktionen, die dem Teilnehmer gemäß Section 409A des Kodex auferlegt werden können, oder für Schäden, die durch die Nichtbeachtung von Section 409A des Kodex hierin oder anderweitig entstanden sind. 12. Bestimmungen des Plans. Diese Option unterliegt den Bestimmungen des Plans (einschließlich der Bestimmungen über Änderungen des Plans), die dem Teilnehmer mit dieser Option zur Verfügung gestellt werden. ZU URKUND DESSEN hat die Gesellschaft bewirkt, dass diese Option von ihrem ordnungsgemäß bevollmächtigten Bevollmächtigten unter ihrem Firmensiegel ausgeführt wird. Diese Option wird als versiegeltes Instrument wirksam. Sozialversicherungsnummer (n). Ich vertrete, vertrage und verpflichte mich wie folgt: 1. Ich erwerbe die Anteile auf eigene Rechnung nur für Investitionen und nicht im Hinblick auf eine Veräußerung der Anteile im Zusammenhang mit dem Securities Act of 1933 (die 147Securities Act 148), oder jede Regel oder Verordnung nach dem Securities Act. Ich habe eine solche Gelegenheit gehabt, wie ich es für ausreichend erachtet habe, von Vertretern der Gesellschaft Informationen zu erhalten, die für die Bewertung der Vorzüge und Risiken meiner Beteiligung an der Gesellschaft erforderlich sind. Ich habe ausreichende Erfahrung in Geschäfts-, Finanz - und Investitionsangelegenheiten, um die mit dem Kauf der Anteile verbundenen Risiken bewerten und eine fundierte Anlageentscheidung in Bezug auf diesen Kauf treffen zu können. Ich kann mir einen vollständigen Verlust des Wertes der Anteile leisten und bin in der Lage, das wirtschaftliche Risiko zu tragen, dass diese Anteile auf unbestimmte Zeit gehalten werden. Ich verstehe, dass (i) die Anteile nicht gemäß dem Wertpapiergesetz registriert worden sind und 147 beschränkte Wertpapiere148 im Sinne der Regel 144 des Securities Act sind, (ii) die Anteile dürfen nicht verkauft, übertragen oder anderweitig veräußert werden, es sei denn, sie werden später registriert (Iii) Jedenfalls ist die Befreiung von der Eintragung nach Regel 144 für mindestens ein Jahr nicht verfügbar und wird auch dann nicht verfügbar sein, wenn nicht ein öffentlicher Markt existiert Stammaktien, angemessene Informationen über die Gesellschaft dann der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und andere Bedingungen von Regel 144 eingehalten werden, und (iv) es gibt jetzt keine Anmeldungserklärung bei der Securities and Exchange Commission bezüglich einer Aktie von Die Gesellschaft und die Gesellschaft keine Verpflichtung oder gegenwärtige Absicht haben, die Aktien gemäß dem Securities Act zu registrieren. Sehr wahrheitsgemäß, GILEAD SCIENCES, INC. STOCK OPTION VEREINBARUNG A. Optionee ist, wertvolle Dienstleistungen für die Gesellschaft (oder eine verbundene Einheit) zu leisten, und diese Vereinbarung wird gemäß dem Plan durchgeführt und ist dazu bestimmt, die Ziele des Plans durchzuführen Im Zusammenhang mit der Gewährung einer Option an den Optionsnehmer. B. Alle kapitalisierten Bedingungen in diesem Vertrag haben die Bedeutung, die ihnen im beigefügten Anhang zugewiesen wird. JETZT, DAHER. Gewährt das Unternehmen den Options - parteien eine Option nach folgenden Bedingungen: 1. Gewährung der Option. Die Gesellschaft gewährt hiermit der Person, die in dem beigefügten Anhang I (dem 147Optionee148) ausgewiesen ist, eine Option zum Erwerb von Aktien der Stammaktie im Rahmen des Plans. Der Tag, an dem diese Option gewährt wird (147Grant Date148), die Anzahl der Aktien, die im Rahmen dieser Option erworben werden können (die 147Option-Aktien148), der jeweils zu zahlende Ausübungspreis (der 147Exercise-Preis148), der anzuwendende Ausübungszeitplan, Die Optionsrechte für die Optionsaktien (die 147Vesting Schedule148) und das Datum, an dem die maximale Laufzeit dieser Option (der Ausübungstermin148) zugrunde gelegt werden soll, wachsen und ausübbar sind, sind ebenfalls in Anhang I dieses Abkommens aufgeführt. Die Option ist eine nicht gesetzliche Option nach dem US-Bundeseinkommensteuerrecht. Die übrigen Bedingungen dieser Option sind in diesem Abkommen geregelt. 2. Wahllaufzeit. Die Laufzeit dieser Option beginnt am Erwerbszeitpunkt und gilt bis zum Geschäftsschluss am letzten Geschäftstag vor dem in der beigefügten Anlage I genannten Verfalltag, sofern sie nicht früher gemäß Absatz 5 oder 6 gekündigt wird. 3. Begrenzte Übertragbarkeit. (A) Diese Option kann während der Lebensdauer eines Optionsnehmers ganz oder teilweise einem lebenden Vertrauen zugewiesen werden. Der zugewiesene Teil darf nur vom Living Trust ausgeübt werden. Die Bedingungen für den zugewiesenen Teil entsprechen denen, die für die Option unmittelbar vor der Abtretung gelten, und sind in solchen Dokumenten anzugeben, die vom Optionee und dem Living Trust auszuführen sind, was die Gesellschaft für angemessen hält. (B) Abgesehen von der beschränkten Übertragbarkeit gemäß Absatz 3 Buchstabe a ist diese Option weder übertragbar noch übertragbar, außer durch den Willen oder das Erbrecht nach dem Tod des Optionsnehmers und kann während des Optionszeitraums nur vom Optionsnehmer ausgeübt werden . Jedoch kann Optionee eine oder mehrere Personen als Begünstigte oder Begünstigte dieser Option benennen, indem sie das Formular für die Beantragung des Formulars für die Beantragung der Gesellschaft146s ausfüllen und das ausgefüllte Formular mit der Personalabteilung des Unternehmens146s einreichen. Sollte das Optionsformular unter Beibehaltung dieser Option eine solche Formulierung des Universalzuschussempfängers bilden und sterben, so wird diese Option automatisch auf den benannten Begünstigten oder die Begünstigten übertragen. Solche Empfänger oder Empfänger übernehmen die übertragene Option vorbehaltlich aller Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich (ohne Einschränkung) des begrenzten Zeitraums, in dem diese Option gemäß Absatz 5 nach dem Tode des Optionsrechts ausgeübt werden kann. 4. Termine der Übung. Diese Option gilt für die Optionsaktien in einer Reihe von Raten in Übereinstimmung mit dem in der beigefügten Anlage I festgelegten Vesting Schedule. Diese Option wird für die Optionsaktien in einer Reihe von Raten ausgeübt und ist für diese Optionen ausübbar. Da die Option für diese Raten ausübbar ist und diese ausübbar ist, werden diese Raten gebildet Ausübbar für die kumulierten Raten bis zum letzten Geschäftstag vor dem Verfallsdatum oder einer früheren Beendigung der Optionsfrist nach Absatz 5 oder 6. 5. Beendigung des Services. Die in Ziffer 2 genannte Optionsfrist endet vor Ablauf des Verfallsdatums (und endet nicht mehr), wenn eine der folgenden Bestimmungen anwendbar wird: a) Soweit in den Buchstaben b) bis (f) nichts anderes ausdrücklich vorgesehen ist, ) Dieses Paragraphen 5, sollte Optionee aus einem beliebigen Grund während der Ausübung dieser Option auf Dauer bleiben, so hat Optionee bis zum Geschäftsschluss am letzten Geschäftstag vor Ablauf der drei (3) Monate Die von dem Zeitpunkt der Beendigung des Continuous Service abhängt, während derer diese Option für eine oder alle Optionsrechte, für die diese Option zum Zeitpunkt der Beendigung des Continuous Service von Optionee146 ausübbar ist, ausgeübt werden kann Die nach dem Geschäftsschluss am letzten Geschäftstag vor dem Verfallsdatum jederzeit ausübbar sind. (B) Für den Fall, dass Optionsrechte aufgrund der Tilgung des Kontrahenten während der Ausübung dieser Option ausfallen, kann diese Option für alle oder alle Optionsaktien ausgeübt werden, für die diese Option zum Zeitpunkt der Ausübung ausübbar ist Optionee146s Beendigung des Continuous Service durch (i) den persönlichen Vertreter des Optionsvermögens oder (ii) die Person oder Personen, auf die die Option nach Optionsrechten übertragen wird, oder die Erbschaftsgesetze nach dem Tod des Optionsrechts. Wenn jedoch Optionsnehmer während dieser Laufzeit verstirbt und eine wirksame Begünstigtenbezeichnung für diese Option zum Zeitpunkt ihres Todes vorliegt, haben die benannten Begünstigten oder Begünstigten das ausschließliche Recht, diese Option nach dem Tod des Optionsnehmers auszuüben. Ein solches Recht zur Ausübung dieser Option erlischt, und diese Option erlischt, wenn der Geschäftsbetrieb am letzten Geschäftstag vor dem früheren Zeitpunkt (i) dem Ablauf der zwölf (12) Dem Zeitpunkt des Todes des Optionsnehmers oder (ii) dem Verfallsdatum. Nach Ablauf dieser beschränkten Ausübungsfrist endet diese Option und erlischt für ausübbare Optionsaktien, für die die Option nicht anderweitig ausgeübt wurde. (C) Sollte die Optionee den ständigen Dauerschuldverhältnissen wegen dauerhafter Invalidität aussetzen, während diese Option noch aussteht, so hat das Optionee bis zum Geschäftsschluss am letzten Geschäftstag vor Ablauf der zwölf (12) Der die Ausübung dieser Option für eine oder alle Optionsrechte ausübt, für die diese Option zum Zeitpunkt der Beendigung des Continuous Service gilt und ausübbar ist. In jedem Fall ist diese Option jedoch nach Ablauf des Geschäftsschlusses am letzten Geschäftstag vor dem Verfallsdatum jederzeit ausübbar. (D) Soweit nichts anderes durch die anwendbaren Gesetze ausgeschlossen ist, sollte (i) nach Ablauf von mindestens drei (3) Jahren ununterbrochener Service und (ii) die Summe des erworbenen Alters und der abgeschlossenen Jahre des ununterbrochenen Dienstes am (70) Jahre beträgt, so hat das Unternehmen bis zum Geschäftsschluss am letzten Geschäftstag vor Ablauf der sechsunddreißig (36) - monatigen Frist, die von dem Tag an gerechnet wird, zu zahlen Beendigung des Continuous Service, bei dem diese Option für alle oder alle Optionsscheine ausgeübt wird, für die diese Option zum Zeitpunkt der Beendigung des Continuous Service gilt und ausübbar ist. In jedem Fall ist diese Option jedoch nach Ablauf des Geschäftsschlusses am letzten Geschäftstag vor dem Verfallsdatum jederzeit ausübbar. (E) Die nach den vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes 5 wirksam geltende Ausübungsfrist für die Ausbeutung wird automatisch um einen weiteren Zeitraum verlängert, der gleich der Dauer eines Intervalls innerhalb der Ausübungsfrist ist, in der die Ausübung der Ausübungsfrist erfolgt Kann diese Option oder der sofortige Verkauf der unter dieser Option erworbenen Optionsaktien nicht im Einklang mit den anwendbaren bundesstaatlichen und staatlichen Wertpapiergesetzen erfolgen, in keinem Fall führt diese Verlängerung jedoch zur Fortsetzung dieser Option über die letzte Geschäftsbeziehung hinaus Geschäftstag vor dem Verfallsdatum. (F) Sollte der Optionee146s-Continuous-Service für Ursache beendet werden oder sollte sich das Unternehmen im Rahmen eines Continuous Service oder nach Beendigung des Continuous Service an einem anderen Verhalten beteiligen, so ist dies für die Geschäfte oder Angelegenheiten der Gesellschaft (oder einer verbundenen Einheit) , So wie sie im alleinigen Ermessen des Verwalters festgelegt ist, so endet diese Option, gleichgültig, ob sie zu diesem Zeitpunkt unverfallbar und ausübbar ist, sofort und endet nicht mehr. (G) Während des begrenzten Zeitraums der Ausübung der Nacherfüllung gemäß diesem Paragraphen 5 kann diese Option nicht mehr als die Anzahl der Optionsaktien ausgeübt werden, für die diese Option zum Zeitpunkt der Ausübung und Ausübung besteht. Sofern nicht ausdrücklich von der Verwaltungsstelle gemäß einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit dem Options - pflicht ausdrücklich ermächtigt wird, ist diese Option nicht für weitere Optionsan - teile ausübbar oder ausübbar, und zwar unabhängig davon, ob sie gemäß dem in Anhang I aufgeführten normalen Vesting Schedule erfolgen Oder die Sonderbeschränkungsbeschränkungen nach Absatz 6 nach der Einstellung des Continuous Service nach Optionee146. Nach Ablauf dieser beschränkten Ausübungszeit oder (falls früher) zum Zeitpunkt des Geschäftsschlusses am letzten Geschäftstag vor dem Verfallsdatum, endet diese Option und erlischt für ausübbare Optionsaktien, für die die Option nicht anders aussteht Ausgeübt wurde. 6. Spezielle Beschleunigung der Option. (A) Diese Option wird, sobald eine tatsächliche Änderung der Kontrolle noch nicht vollständig ausübbar ist, automatisch beschleunigt, so dass diese Option unmittelbar vor dem Wirksamwerden des Kontrollwechsels für alle ausübbar ist Der Optionaktien zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Option vorliegt, und können für alle oder alle Optionsan - teile als vollständig im Eigentum befindliche Stammaktien ausgeübt werden. Diese Option kann jedoch auf einer solchen beschleunigten Basis nicht ausübbar sein, wenn und soweit i) diese Option von der Nachfolgegesellschaft (oder deren Muttergesellschaft) übernommen wird oder anderweitig gemäß Art (Ii) diese Option durch eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzleistung ersetzt werden soll oder (iii) diese Option durch ein Cash-Retention-Programm der Nachfolgegesellschaft ersetzt wird, Zeitpunkt der Änderung der Beherrschung von Optionsanteilen, für die diese Option zu diesem Zeitpunkt nicht anderweitig verstreicht und ausübbar ist (der Überschuss des Fair Market Value dieser Optionsaktien gegenüber dem für diese Aktien zu zahlenden Gesamtausübungspreis) und sieht für die Folgezeit vor Der Ausübungspreis und der gleichzeitigen Auszahlung dieser Ausschüttung gemäß demselben Unverfallbarkeitszeitplan für diese Optionsscheine gemäß Anhang I. (b) Unmittelbar nach der Vollziehung des Kontrollwechsels endet diese Option außer Kraft, In dem Umfang, der von der Nachfolgegesellschaft (oder deren Muttergesellschaft) übernommen wird oder gemäß den Bedingungen des Change-of-Control - Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML (c) Wird diese Option im Zusammenhang mit einer Änderung der Beherrschung übernommen oder anderweitig fortgesetzt, so ist diese Option unmittelbar nach der Änderung der Beherrschung auf die Anzahl und die Klasse der Wertpapiere, Stammaktien, die dieser Option unterliegen, wären in der Vollendung dieser Änderung in der Kontrolle umgewandelt worden, wenn diese Aktien zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausstehend gewesen wären. Entsprechende Anpassungen sind auch auf den Ausübungspreis vorzunehmen, sofern der aggregierte Ausübungspreis unverändert bleibt. Soweit die tatsächlichen Inhaber der im Umlauf befindlichen Aktien der Gesellschaft bei der Vollziehung des Kontrollwechsels eine Barabfindung für ihre Stammaktie erhalten, kann die Nachfolgegesellschaft im Zusammenhang mit der Annahme oder Fortsetzung dieser Option, aber vorbehaltlich der Zustimmung des Verwalters146, ersetzen Eine oder mehrere Aktien der eigenen Stammaktie mit einem angemessenen Marktwert, der der Barabfindung entspricht, die pro Aktie der Stammaktie bei einer solchen Änderung der Kontrolle gezahlt wird, vorausgesetzt, dass diese Stammaktien an einer etablierten US-Börse oder einem Markt leicht handelbar sind. (D) Wird diese Option im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel übernommen oder anderweitig fortgesetzt oder durch eine wirtschaftlich gleichwertige Prämie oder ein Barreserveprogramm gemäß Absatz 6 (a) ersetzt, so gilt folgendes: (i) die Option (Oder eine solche wirtschaftlich gleichwertige Aus - schüttung) für alle Options - oder sonstigen Wertpapiere zum Zeitpunkt der Optionsausübung (oder solchen Aus - schüttung) unverzüglich wahrheitsgemäß ausübbar ist und in der jeweils anwendbaren Ausübungsfrist gemäß Absatz 5 ausgeübt werden kann Oder alle dieser Optionsaktien oder sonstigen Wertpapiere als vollständig verbriefte Aktien oder Wertpapiere oder (ii) der dem Optionsnehmer im Rahmen eines gemäß Ziffer 6 Buchstabe a eingerichteten Barreserve-Programms gutgeschriebene Saldo wird dem Optionsnehmer unverzüglich in pauschaler Höhe gezahlt An die Corporation146s Erhebung aller anwendbaren Quellensteuern, wenn innerhalb des Zeitraums, der mit dem Ausführungszeitpunkt der endgültigen Vereinbarung für das Change-of-Control-Geschäft beginnt und mit dem früheren (i) der Beendigung dieses endgültigen Vertrages ohne die Vollendung dieser Änderung endet In der Kontrolle oder (ii) dem Ablauf der anwendbaren Beschleunigungsperiode nach der Vollendung des Kontrollwechsels beendet sich der Optionee146s Continuous Service aufgrund einer unfreiwilligen Kündigung (außer Tod oder dauerhafte Invalidität) ohne Ursache oder freiwilliger Kündigung durch das Konstruktive Kündigung. (E) Dieses Abkommen berührt in keiner Weise das Recht der Gesellschaft, ihre Kapital - oder Geschäftsstrukturen anzupassen, neu zu klassifizieren, neu zu ordnen oder anderweitig zu verändern oder zusammenzuführen, zu konsolidieren, aufzulösen, zu liquidieren oder zu verkaufen oder zu übertragen oder zu übertragen Oder Vermögenswerte. 7. Anpassung in Optionsaktien. Sollte die Stammaktie aufgrund von Aktiensplit, Aktiendividenden, Rekapitalisierungen, Aktienkombinationen, Umtausch von Aktien, Ausgliederungstransaktionen oder anderen Veränderungen, die sich auf die ausstehende Stammaktie als Klasse auswirken, ohne den Erhalt des Konzerns geändert werden? Oder sollte der Wert ausstehender Stammaktien im Wege eines Ausgliederungsgeschäfts oder einer außerordentlichen Dividende oder Ausschüttung erheblich gekürzt werden oder sollte es zu einer Verschmelzung, Konsolidierung oder sonstigen Umstrukturierung kommen, so sind angemessene und proportionale Anpassungen vorzunehmen (I) die Gesamtzahl andor der Wertpapiere, die dieser Option unterliegen, und (ii) dem Ausübungspreis. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML Die Anpassungen werden so vorgenommen, wie es die Verwaltungsstelle für angemessen hält, um diese Änderung zu widerspiegeln und dadurch die Verwässerung oder die Erweiterung der Leistungen zu verhindern, und diese Anpassungen sind endgültig, bindend und schlüssig bei Optionsnehmer und jeder anderen Person oder Personen, Interesse an der Option. Im Falle eines Change-of-Control-Vorgangs sind die Anpassungsvorschriften des Absatzes 6 (c) zu kontrollieren. 8. Aktionärsrechte. Der Inhaber dieser Option hat keine Aktionärsrechte in Bezug auf die Optionsaktien, bis diese Person die Option ausgeübt, den Ausübungspreis bezahlt und ein Inhaber der Akten der gekauften Aktien geworden ist. 9. Art der Ausübung Option. (A) Zur Ausübung dieser Option in Bezug auf alle oder einen Teil der Optionsaktien, für die diese Option zum Zeitpunkt der Ausübung ausreicht, hat der Optionsnehmer (oder jede andere Person oder Personen, die die Option ausüben) folgende Maßnahmen durchzuführen: (i ) Ausübung und Auslieferung einer Ausübungserklärung über die Optionsaktien, für die die Option ausgeübt wird, oder mit anderen Verfahren, die die Gesellschaft für die Mitteilung der Gesellschaft entweder direkt oder über eine Online-Internet-Transaktion mit a Die von der Gesellschaft zur Durchführung solcher Optionsausübungen von der Ausübung dieser Option für eine oder mehrere Optionsaktien zugelassen ist. Kopien der Ausübungserklärung erhalten Sie im Intranet der Corporation146s unter gnetfinancedocnoe. doc. (Ii) Zahlung des aggregierten Ausübungspreises für die gekauften Aktien in einem oder mehreren der folgenden Formen: (A) Bargeld oder Scheck, der an die Gesellschaft oder (B) durch ein spezielles Verkaufs - und Überweisungsverfahren gezahlt wird, Andere Personen oder Personen, die die Option ausüben,) unwiderrufliche Weisungen (i) an eine Maklerfirma (für die Zwecke der Verwaltung dieses Verfahrens gemäß den Vorabbewertungsrichtlinien der Corporation146s) zur Durchführung des sofortigen Verkaufs von Alle oder einen ausreichenden Teil der gekauften Aktien, so dass diese Maklerfirma der Gesellschaft am Abrechnungstag genügend Gelder aus den daraus resultierenden Verkaufserlösen zur Verfügung stellen kann, um den aggregierten Ausübungspreis für alle gekauften Aktien zuzüglich aller anwendbaren Quellensteuern zu decken Und (ii) an die Gesellschaft, die Zertifikate für die gekauften Aktien direkt an diese Brokerfirma an diesem Abwicklungstag zu liefern. Außer in dem Umfang, in dem das Verkaufs - und Überweisungsverfahren im Zusammenhang mit der Optionsausübung verwendet wird, muss die Auszahlung des Ausübungspreises der Ausübungserklärung (oder einem anderen Notifizierungsverfahren), die der Gesellschaft im Rahmen der Optionsausübung geliefert wird, beiliegen. (Iii) Legen Sie der Gesellschaft geeignete Unterlagen vor, dass die Person oder Personen, die die Option ausüben, (sofern nicht Optionee) das Recht haben, diese Option auszuüben. (Iv) Vereinbarungen mit der Gesellschaft (oder Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft, die das Optionsrecht anwendet oder behält) zur Erfüllung aller anwendbaren Quellensteuern anzupassen. (B) Sobald praktisch nach dem Ausübungstag ein Zertifikat für die erworbenen Optionsaktien (entweder in Papierform oder in elektronischer Form) bei oder im Auftrag von Optionee (oder einer anderen Person oder Personen, die diese Option ausüben) ausgegeben wird, Die entsprechenden Legenden angebracht. (C) In keinem Fall darf diese Option für Stückaktien ausgeübt werden. 10. Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen. (A) Die Ausübung dieser Option und die Ausgabe von Optionsanteilen bei einer solchen Ausübung unterliegen der Einhaltung der anwendbaren Gesetze der Gesellschaft und des Optionsnehmers. (B) Die Unfähigkeit der Gesellschaft, von einer Regulierungsbehörde, die für die ordnungsgemäße Ausgabe und den Verkauf von Stammaktien aufgrund dieser Option erforderlich ist, eine Genehmigung zu erlangen, die die Gesellschaft für erforderlich hält, entbindet die Gesellschaft von einer etwaigen Haftung gegenüber dem Nichtmitgliedstaat - Ausstellung oder Veräußerung der Stammaktien, auf die diese Genehmigung nicht bezogen worden ist. Das Unternehmen bemüht sich jedoch nach besten Kräften, alle derartigen Genehmigungen zu erhalten. 11. Nachfolger und Zuweisungen. Soweit in den Absätzen 3 und 6 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen dieses Vertrages für die Gesellschaft und ihre Nachfolger und Erfüllungsgehilfen sowie für die Options - und Optionsberechtigten, die gesetzlichen Vertreter, Erben und Legate der Optionsrechte Und Optionsberechtigten dieser Option, die von Optionee bezeichnet werden. 12. Mitteilungen. Jegliche Bekanntmachung, die der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erteilen oder zu übermitteln ist, muss schriftlich erfolgen und an die Gesellschaft in ihren Hauptniederlassungen gerichtet werden. Jede an den Optionsnehmer zu erteilende oder zu erteilende Mitteilung muss schriftlich an die Options - stelle gerichtet und an die jeweils aktuellste Adresse gesandt werden, die dann für Options - pflicht an den Mitarbeitern der Gesellschaft vorliegt oder elektronisch über das elektronische Postsystem der Gesellschaft oder über eine Online - Die von der Gesellschaft autorisiert ist, Optionsübungen über das Internet durchzuführen. Sämtliche Bekanntmachungen gelten als wirksam bei persönlicher Lieferung oder Zustellung durch das elektronische Postsystem der Corporation146 oder bei Einlieferung in die USA, Postversand und ordnungsgemäß an die zu benachrichtigende Partei adressiert. 13. Aufbau. Diese Vereinbarung und die hiermit bewiesene Option werden gemäß dem Plan erteilt und gewährt und sind in allen Punkten durch die Bedingungen des Plans eingeschränkt. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieses Abkommens und den Bedingungen des Plans, sind die Bestimmungen des Plans zu kontrollieren. Alle Entscheidungen des Verwalters hinsichtlich einer Frage oder Frage, die sich aus dem Plan oder diesem Vertrag ergeben, sind für alle Personen, die ein Interesse an dieser Option haben, abschließend und bindend. 14. Geltendes Recht. Die Auslegung, Durchführung und Vollstreckung dieses Abkommens unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen von Kalifornien. 15. Überschussanteile. Wenn die unter diese Vereinbarung fallenden Optionsaktien ab dem Datum der Gewährung der Aktien die Anzahl der Stammaktien überschreiten, die ohne Genehmigung des Aktionärs im Rahmen des Plans ausgegeben werden können, so erlischt diese Option bei Überschreitung der Aktien Der eine ausreichende Erhöhung der Anzahl der Aktien, die im Rahmen des Plans ausgegeben werden, gemäß den Bestimmungen des Plans erreicht. In keinem Fall ist die Option in Bezug auf eine der überschüssigen Aktien der Option ausübbar, sofern und solange diese Genehmigung nicht vorliegt. 16. Blätter der Abwesenheit. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Abwesenheitsgründe, es sei denn, die Anwendung dieser Bestimmungen auf das Optionsrecht verstößt gegen die anwendbaren Gesetze. (A) Für die Zwecke dieses Abkommens gilt der Optionee146s Continuous Service nicht während eines Zeitraums, für den sich das Optionee auf einem von der Gesellschaft genehmigten Militär-, Kranken - oder anderen Urlaub verlassen hat. Jedoch erhält der Optionsnehmer für den Zeitraum, in dem er diese Option und die Optionsaktien gemäß dem in Anhang I aufgeführten Zeitplan für die Aufstockung der Optionsscheine ausübt, keine Kontinuitätsdienstleistungen, es sei denn, (I) die ersten drei (3) Monate eines genehmigten persönlichen Urlaubs oder (ii) die ersten sieben (7) Monate eines jeden Jahres Bona fide Urlaubsabwesenheit (mit Ausnahme eines genehmigten persönlichen Urlaubs), jedoch keinesfalls nach Ablauf des Verfallsdatums. (B) In keinem Fall gilt das Optionsereignis als ununterbrochener Dienst nach dem früheren Zeitpunkt (i) des Verfallsdatums seiner Freistellungszeit, sofern nicht das Optionsee an oder vor diesem Zeitpunkt in den aktiven Kontinuierlichen Dienst zurückkehrt, oder (Ii) der Termin Optionsee146s Continuous Service endet tatsächlich aufgrund seiner freiwilligen oder unfreiwilligen Kündigung oder aufgrund seines Todes oder einer Behinderung. 17. Beschäftigung bei Will. Nichts in dieser Vereinbarung oder in dem Plan verleiht dem Optionsnehmer das Recht, für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Dauer aufrechtzuerhalten oder in irgendeiner Weise die Rechte der Gesellschaft (oder einer verbundenen Einheit, die das Optionsrecht anwendet) oder des Optionees zu beeinträchtigen oder anderweitig zu beschränken , Welche Rechte hiermit ausdrücklich von jedem reserviert werden, um den Status des Mitarbeiters aus irgendeinem Grund jederzeit mit oder ohne Ursache zu beenden. 18. Verkaufsprospekt. Der offizielle Prospekt für den Plan ist im Intranet der Corporation146s erhältlich unter: gnetHRstocksnew. asp. Optionee kann auch ein gedrucktes Exemplar des Prospekts erhalten, indem sie die Aktienverwaltung entweder über das Internet bei stockadministrationgilead oder durch Telefonieren 650-522-5517 kontaktieren. 19. Annahme durch den Kunden. Der Optionsnehmer muss die Bedingungen dieser Vereinbarung entweder durch das von der Gesellschaft festgelegte elektronische Abnahmeverfahren oder durch eine schriftliche Annahme, die an die Gesellschaft geliefert wird, in einer für die Gesellschaft zufriedenstellenden Form akzeptieren. In keinem Fall wird diese Möglichkeit in Ermangelung einer solchen Annahme ausgeübt. ZU URKUND DESSEN hat Gilead Sciences, Inc. diese Vereinbarung in ihrem Namen von ihrem ordnungsgemäß bevollmächtigten Beamten an dem oben genannten Tag und Jahr verursacht. Im Rahmen des Abkommens gelten folgende Begriffsbestimmungen: A. Verwalter bezeichnet den Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats (oder einen Unterausschuss davon), der in seiner Eigenschaft als Verwalter des Plans tätig wird. B. Vereinbarung bezeichnet dieses Aktienoptionsvertrag. C. Anzuwendender Beschleunigungszeitraum hat die Bedeutung, die dieser Begriff in Abschnitt 2 (b) des Plans zugewiesen wird, und wird auf der Grundlage des Status von Optionee146s am Erteilungstag bestimmt. D. Anwendbare Gesetze bedeuten die gesetzlichen Anforderungen an den Plan und die Option nach den anwendbaren Bestimmungen des Bundesgesetzes über Wertpapiere, Gesellschafts - und Staatsanleihengesetze, den Kodex, die Regeln der anwendbaren Börse, an denen die Stammaktien notiert sind Handel und die Regeln der Nicht-US-Rechtsprechung für Optionen, die an die dort ansässigen Personen gewährt werden. E. Board ist der Vorstand der Corporation. F. Ursache im Sinne des Absatzes 5 des Vertrages bedeutet die Kündigung des Continuous Service durch den Optionsnehmer 146 (i) die Erfüllung einer Handlung oder die Unterlassung einer Handlung in böser Absicht und zum Nachteil der (Ii) Unehrlichkeit, vorsätzliches Verschulden, wesentliche Verstöße gegen jede anwendbare Gesellschaft oder verbundene Rechtssubjekte oder wesentliche Verstöße gegen eine Vereinbarung mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen oder (iii) die Begehung eines Straftatbestands, an dem Unehrlichkeit, Vertrauen, oder physischen oder emotionalen Schaden für jede Person. Im Sinne von Absatz 6 Buchstabe d des Abkommens bedeutet jedoch die Beendigung des Continuous Service des Optionsnehmers aufgrund von Optionsrechten, a) der Verurteilung eines schuldigen Rechtsmittelgrundes oder eines Rechtsmittelgrundes gegen den nolo contendere auf a Dass Optionsee ein Verbrechen nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines Staates oder eines Verbrechens mit moralischer Gewalttaten begangen hat, einschließlich (ohne Einschränkung) Betrug, Diebstahl, Unterschlagung oder Verbrechen, die zu einer persönlichen Bereicherung führen oder beabsichtigt sind Optionsnehmers auf Kosten der Gesellschaft oder einer verbundenen Einrichtung b) wesentliche Verletzung etwaiger Vereinbarungen, die zwischen der Optionee und der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen geschlossen wurden, die die Interessen der Corporation146s oder der damit zusammenhängenden Beteiligung beeinträchtigen, c) vorsätzliches Verschulden, erhebliches Fehlverhalten Seine Pflichten oder grobe Vernachlässigung seiner Pflichten oder d) die Ausübung einer Tätigkeit, die einen wesentlichen Interessenkonflikt mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen darstellt. G. Veränderung der Kontrolle bedeutet eine durch eine der folgenden Transaktionen bewirkte Änderung des Eigentums oder der Kontrolle der Gesellschaft: (i) eine von den Aktionären der Gesellschaft genehmigte Fusion, Konsolidierung oder andere Reorganisation, es sei denn, Wertpapiere, die mehr als fünfzig Prozent (50) Der insgesamt zusammengefassten Stimmrechte der Stimmrechtsaktien der Nachfolgegesell - schaft unmittelbar danach unmittelbar oder mittelbar und im wesentlichen in gleichem Maße unmittelbar von den Personen besit - zen, die der Gesellschaft unmittelbar vor einer solchen Transaktion zustehen Verkauf, Übertragung oder sonstiger Veräußerung sämtlicher oder im Wesentlichen sämtlicher Vermögenswerte der Corporation146s (iii) Abschluss einer Transaktion oder einer Serie von verbundenen Geschäften, gemäß denen jede Person oder Personengruppe, die eine 147group148 im Sinne von Regel 13d-5 ( B) (1) des Gesetzes von 1934 (mit Ausnahme der Gesellschaft oder einer Person, die vor einer solchen Transaktion oder Folge von verbundenen Geschäften direkt oder indirekt kontrolliert wird, von der Gesellschaft kontrolliert wird oder unter derselben Kontrolle steht) direkt oder indirekt (Im Rahmen eines einzigen Erwerbs oder aufgrund eines oder mehrerer Erwerbe innerhalb der zwölf (12) Monate nach dem letzten Erwerb) der wirtschaftliche Eigentümer (im Sinne von Regel 13d-3 des Gesetzes von 1934) Von Wertpapieren, die mehr als fünfzig Prozent (50) der gesamten zusammengefassten Stimmrechte der im Umlauf befindlichen Wertpapiere der Gesellschaft (gemessen an der Stimmenwahl im Hinblick auf die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder) besitzen (oder in Wertpapiere verbrieft oder ausgeübt werden können) Wenn diese Transaktion eine direkte Emission der Gesellschaft oder den Erwerb ausstehender Wertpapiere beinhaltet, die von einem oder mehreren der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft gehalten werden, oder (iv) eine Änderung der Zusammensetzung der Gesellschaft, Den Vorstand über einen Zeitraum von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten oder weniger, so dass die Mehrheit der Vorstandsmitglieder aufgrund einer oder mehrerer angefochtener Wahlen zur Vorstandsmitgliedschaft aus Personen besteht, die (a) Vorstandsmitglieder waren Kontinuierlich seit Beginn dieser Periode oder (b) zur Wahl als Vorstandsmitglieder in dieser Periode durch mindestens die Mehrheit der Vorstandsmitglieder, die oben unter A, beschrieben sind, gewählt wurden, die zum Zeitpunkt des Verwaltungsrates noch im Amt waren Genehmigt haben. In keinem Fall gilt jedoch eine Änderung der beherrschenden Stellung bei einer Verschmelzung, Konsolidierung oder sonstigen Reorganisation, die in erster Linie dazu dient, den Gesellschaftsstatus der Gesellschaft zu ändern oder eine Holdinggesellschaft zu schaffen, nach der die Gesellschaft zu 100% im Besitz der Gesellschaft wird Tochterunternehmen eines Unternehmens, dessen ausstehende Stimmrechte unmittelbar nach seiner Gründung unmittelbar oder mittelbar und im wesentlichen in gleichem Maße unmittelbar von den Personen, die die ausstehenden stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft unmittelbar vor der Gründung einer solchen Körperschaft besaßen, bevollmächtigt sind. H. Code ist der Internal Revenue Code von 1986 in der geänderten Fassung. I. Stammaktien sind Stammaktien der Corporation146s Stammaktien. J. Konstruktive Kündigung hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 11 (d) des Plans zugewiesen wird. K. Berater: jede Person, einschließlich eines Beraters, die von der Gesellschaft oder einer verbundenen Einrichtung für Leistungen erbracht wird, die als nicht berufstätige Berater durchgeführt werden, vorausgesetzt jedoch, dass der Begriff "Nichtberufene Verwaltungsratsmitglieder" nicht die in ihrer Eigenschaft als Dienstleister tätigen Direktoren umfasst Als Vorstandsmitglieder. Der Begriff 147Consultant148 umfasst ein Mitglied des Verwaltungsrates eines verbundenen Unternehmens. L. Ununterbrochener Dienst ist die Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschaft oder eine davon bestehende oder später errichtete verbundene Einrichtung durch eine Person in der Eigenschaft eines Arbeitnehmers, eines Direktors oder eines Beraters. For purposes of this Agreement, Optionee shall be deemed to cease Continuous Service immediately upon the occurrence of either of the following events: (i) Optionee no longer performs services in any of the foregoing capacities for the Corporation or any Related Entity or (ii) the entity for which Optionee is performing such services ceases to remain a Related Entity of the Corporation, even though Optionee may subsequently continue to perform services for that entity. In jurisdictions requiring notice in advance of an effective termination of Optionee146s service as an Employee, Director or Consultant, Continuous Service shall be deemed terminated upon the actual cessation of such service to the Corporation or a Related Entity notwithstanding any required notice period that must be fulfilled before Optionee146s termination as an Employee, Director or Consultant can be effective under Applicable Laws. M. Corporation shall mean Gilead Sciences, Inc. a Delaware corporation, and any successor corporation to all or substantially all of the assets or voting stock of Gilead Sciences, Inc. which shall by appropriate action adopt the Plan. N. Director shall mean a member of the Board. O. Employee shall mean an individual who is in the employ of the Corporation (or any Related Entity), subject to the control and direction of the employer entity as to both the work to be performed and the manner and method of performance. P. Exercise Date shall mean the date on which the option shall have been exercised in accordance with Paragraph 9 of the Agreement. Q. Exercise Price shall mean the exercise price payable per Option Share as specified in attached Schedule I. R. Expiration Date shall mean the date specified on attached Schedule I for measuring the maximum term for which the option may remain outstanding. S. Fair Market Value per share of Common Stock on any relevant date shall be the closing price per share of Common Stock (or the closing bid, if no sales were reported) on that date, as quoted on the Stock Exchange that is at the time serving as the primary trading market for the Common Stock provided, however, that if there no reported closing price or closing bid for that date, then the closing price or closing bid, as applicable, for the last trading date on which such closing price or closing bid was quoted shall be determinative of such Fair Market Value. The applicable quoted price shall be as reported in The Wall Street Journal or such other source as the Administrator deems reliable. T. Grant Date shall mean the date on which the option is granted, as specified on attached Schedule I. U. Living Trust shall mean a revocable living trust established by Optionee or by Optionee and his or her spouse of which Optionee is the sole trustee (or sole co-trustee with his or her spouse) and sole beneficiary (or sole co-beneficiary with his or her spouse) during Optionee146s lifetime. V. 1934 Act shall mean the Securities Exchange Act of 1934, as amended from time to time. W. Non-Statutory Option shall mean an option not intended to satisfy the requirements of Code Section 422. X. Notice of Exercise shall mean the notice of option exercise in the form authorized by the Corporation. Y. Option Shares shall mean the number of shares of Common Stock subject to the option as specified in attached Schedule I. Z. Optionee shall mean the person identified in attached Schedule I to whom the option is granted pursuant to the Agreement. AA. Parent shall mean a 147parent corporation,148 whether now existing or hereafter established, as defined in Section 424(e) of the Code. BB. Permanent Disability shall mean the inability of Optionee to engage in any substantial gainful activity by reason of any medically determinable physical or mental impairment which is expected to result in death or to be of continuous duration of twelve (12) months or more. CC. Plan shall mean the Corporation146s 2004 Equity Incentive Plan, as amended from time to time. DD. Related Entity shall mean (i) any Parent or Subsidiary of the Corporation and (ii) any corporation in an unbroken chain of corporations beginning with the Corporation and ending with the corporation in the chain for which Optionee provides services as an Employee, Director or Consultant, provided each corporation in such chain owns securities representing at least twenty percent (20) of the total outstanding voting power of the outstanding securities of another corporation or entity in such chain and there is a legitimate non-tax business purpose for making this option grant to Optionee. EE. Stock Exchange shall mean the American Stock Exchange, the Nasdaq Global or Global Select Market or the New York Stock Exchange. FF. Subsidiary shall mean a 147subsidiary corporation,148 whether now existing or hereafter established, as defined in Section 424(f) of the Code. GG. Vesting Schedule shall mean the schedule set forth in attached Schedule I, pursuant to which the option is to vest and become exercisable for the Option Shares in a series of installments over Optionee146s period of Continuous Service. HH. Withholding Taxes shall mean the federal, state, local andor foreign income taxes and the employee portion of the federal, state, local andor foreign employment taxes required to be withheld by the Corporation in connection with the exercise of the option. OPTION GRANT SPECIFICS Name of Optionee: laquoFIRSTNAMEraquo laquoMIDDLENAMEraquo laquoLASTNAMEraquo Grant Date: laquoDATEraquo laquoMONTHraquo laquoYEARraquo Total Number of Option Shares: laquoSHARESGRANTEDraquo Exercise Price: laquoOPTIONPRICEraquoStock option plans are the large contracts that govern stock options programs. Stock option agreements are the individual options grants, vesting schedules, and other employee-specific information. Stock option plans are written by lawyers. The language is difficult to understand - employees, human resource professionals, even top executives have a tough time interpreting stock option plans. Salary asked some of its stock options experts to interpret a stock option plan from Dell Computer Corporation. Bill Coleman and Keith Fortier, neither of whom is a lawyer, have summarized each section in plain English and explained why it matters to the person who has stock options under the plan. The sections in italics are the actual language of the plan the sections in regular type are Salarys interpretation. Overall, the Dell plan says the following. This is a stock option plan for employees of Dell and its subsidiaries, excluding employees above level quotD2quot (director level). This is just one of several stock and incentive programs for Dell, each of which has its own legal plan document. This plan authorizes 7 million shares. At the time this plan was issued, there were 1.3 billion shares outstanding. The plan awards nonqualified stock options only, at a price equal to fair market value at grant. Vesting and length of individual option awards are made on a discretionary basis. The office of the CEO administers the plan. The special circumstances discussed include change of control, employees outside the United States, recapitalization, and restructuring. The name of the plan was amended and restated as of Oct. 30, 1998. AMENDED AND RESTATED DELL COMPUTER CORPORATION 1998 BROAD-BASED STOCK OPTION PLAN EFFECTIVE DATE: OCTOBER 30, 1998 I. PURPOSE OF THE PLAN The DELL COMPUTER CORPORATION 1998 BROAD-BASED STOCK OPTION PLAN (the Plan) is intended to provide a means whereby certain employees of DELL COMPUTER CORPORATION, a Delaware corporation (the Company), and its subsidiaries may develop a sense of proprietorship and personal involvement in the development and financial success of the Company, and to encourage them to remain with and devote their best efforts to the business of the Company, thereby advancing the interests of the Company and its stockholders. Accordingly, the Company may grant to certain employees (Optionees) the option (Option) to purchase shares of the common stock of the Company (Stock), as hereinafter set forth. The only options which may be granted under the Plan shall be options which do not constitute incentive stock options, within the meaning of section 422(b) of the Internal Revenue Code of 1986, as amended (the Code). Purpose The plan was implemented to give employees a sense of ownership, and to encourage them to stay with the company longer. The plan only awards nonqualified stock options, not incentive stock options, as defined in Section 422 (b) of the Internal Revenue Code. Why this matters. Incentive stock options can be better for employees than nonqualified stock options because the taxes can be lower. (See stories titled, quotTax Implications of Stock Options quot and quotThe Alternative Minimum Tax. quot) II. ADMINISTRATION The Plan shall be administered by the Office of the Chief Executive Officer of the Company (the OOC). The OOC shall have sole authority to select the Optionees from among those individuals eligible hereunder and to establish the number of shares which may be issued under each Option. In selecting the Optionees from among individuals eligible hereunder and in establishing the number of shares that may be issued under each Option, the OOC may take into account the nature of the services rendered by such individuals, their present and potential contributions to the Companys success and such other factors as the OOC in its discretion shall deem relevant. The OOC is authorized to interpret the Plan and may from time to time adopt such rules and regulations, consistent with the provisions of the Plan, as it may deem advisable to carry out the Plan. All decisions made by the OOC in selecting the Optionees, in establishing the number of shares which may be issued under each Option and in construing the provisions of the Plan shall be final. Administration The management team in the office of the CEO administers the plan and decides who will receive options, how many options to give each participant, when participants will receive options, and the terms of each option grant. The plans are sometimes administered by the Compensation Committee andor the Board of Directors. Why this matters. Since the vesting period and the number of options are not part of the plan itself, these things are negotiable. III. OPTION AGREEMENTS (a) Each Option shall be evidenced by a written agreement executed on behalf of the Company (Option Agreement) which shall contain such terms and conditions as may be approved by the OOC. The terms and conditions of the respective Option Agreements need not be identical. Any question as to the interpretation of any provision of an Option Agreement, including the determination of the existence or nonexistence of a specified condition or circumstance, shall be determined by the OOC, and its determination shall be final. (b) The OOC may at any time and from time to time, in its sole discretion, accelerate the time at which an Option then outstanding may be exercised. Any such action by the OOC may vary among individual Optionees and may vary among Options held by any individual Optionee. (c) For all purposes under the Plan, the fair market value of a share of Stock on a particular date shall be equal to the average of the high and low sales prices of the Stock (i) reported by the Nasdaq National Market on that date or (ii) if the Stock is listed on a national stock exchange, reported on the stock exchange composite tape on that date or, in either case, if no prices are reported on that date, on the last preceding date on which such prices of the Stock are so reported. If the Stock is traded over the counter at the time a determination of its fair market value is required to be made hereunder, its fair market value shall be deemed to be equal to the average between the reported high and low or closing bid and asked prices of Stock on the most recent date on which Stock was publicly traded. In the event Stock is not publicly traded at the time a determination of its value is required to be made hereunder, the determination of its fair market value shall be made by the OOC in such manner as it deems appropriate. (d) Each Option and all rights granted thereunder shall not be transferable other than by will or the laws of descent and distribution. (e) As used in Option Agreements, the following terms shall have the respective meanings set forth below: (i) Disabilityquot shall mean, with respect to a person, a physical or mental impairment of sufficient severity that, in the opinion of the Company, the person is unable to continue performing the duties the person performed before such impairment and that impairment or condition is cited by the Company as the reason for termination of the persons employment with the Company and its Subsidiaries (as defined below). (ii) Normal Retirement shall mean, with respect to a person, the termination of such persons employment with the Company and its Subsidiaries by reason of retirement at any time on or after the date on which the person reaches age 65 if the person is employed in the United States of America or such other age as provided for by the OOC as the normal retirement age in the country where the person is employed. Option agreements Option agreements are put into writing, including in particular the discretionary aspects of individual agreements, such as vesting, terms of the option, etc. The company can decide to accelerate vesting if it wants to. The fair market value of the stock price is defined as the average of the high and low sales price for a particular day, not the closing price and it is used later in determining the exercise price. Transfer rules and exercise rights are defined. Disability and normal retirement are defined. Rules of separation for special treatment are defined. Why this matters. You usually cant transfer the options before exercising them. Terms are defined because death, disability, and retirement are often cases of special treatment. Types of special treatment include accelerated vesting and longer terms to exercise options. IV. ELIGIBILITY OF OPTIONEE Options may be granted hereunder to any individual who (a) is an employee of the Company or any Subsidiary of the Company at the time the Option is granted and (b) holds a position with the Company or such Subsidiary that is within or below the grade of D2 (as specified in the Companys current employee job and pay classification system) or equivalent. For purposes of the Plan, the term Subsidiary of the Company shall mean any corporation, limited partnership or other entity of which a majority of the voting power of the voting equity securities or a majority of the equity interests is owned, directly or indirectly, by the Company. Eligibility of optionee Eligibility is specifically defined, and subsidiary is defined for purposes of eligibility. Exclusion is also defined (quotD2quot above). Why this matters. This exclusion leads one to conclude that Dell also has other stock option plans. V. SHARES SUBJECT TO THE PLAN The aggregate number of shares which may be issued under Options granted under the Plan shall not exceed 7,000,000 shares of Stock. Such shares may consist of authorized but unissued shares of Stock or (where permitted by applicable law) previously issued shares of Stock reacquired by the Company. Any of such shares which remain unissued and which are not subject to outstanding Options at the termination of the Plan shall cease to be subject to the Plan, but, until termination of the Plan, the Company shall at all times make available a sufficient number of shares to meet the requirements of the Plan. Should any Option hereunder expire or terminate prior to its exercise in full, the shares theretofore subject to such 2 Option may again be subject to an Option granted under the Plan. The aggregate number of shares which may be issued under the Plan shall be subject to adjustment in the same manner as provided in Paragraph VIII hereof with respect to shares of Stock subject to Options then outstanding. Exercise of an Option in any manner shall result in a decrease in the number of shares of Stock which may thereafter be available by the number of shares as to which the Option is exercised. Shares subject to the plan This section sets the number of shares available to grant and where shares are issued from: authorized but unissued shares, which means dilution. Previously issued shares are required by the company (buyback). Any options granted and forfeited go back into the pool, for example in the case of someone who terminates employment without vesting, or underwater options past the term. The aggregate number of shares is adjusted for a stock split. (This is restated in section 8.) Why this matters. The number of shares outstanding affects the price per share. If the company issues new shares, it is quotdilutingquot the existing shares. For example, if there are 100 shares outstanding at 1 per share, the company is worth 100. If the company issues 10 new shares, but the value of the company has not increased, each share is now worth only 91 cents. Dells dilution is very small: 1.3 billion plus 7 million over 1.3 billion, or about half a percent. Dell is making up for the small dilution by creating a means to recapture some outstanding shares. VI. OPTION PRICE The purchase price of Stock issued under each Option shall be determined by the OOC, but such purchase price shall not be less than 100 percent of the fair market value of Stock subject to the Option on the date the Option is granted. Option price The purchase and strike price are defined. This plan does not allow discounted stock options. Why this matters. Since Dell is a public company whose stock price has become relatively stable, this plan may have less potential upside than that of a startup. The employee has the option to purchase the stock at the market price as of the date the options were issued, not at a discount. But an employee who remains with the company for some time might see some nice gains, if the stock price continues to climb. VII. TERM OF PLAN The Plan shall be effective upon the date of its adoption by the Board of Directors of the Company (the Board). Except with respect to Options then outstanding, if not sooner terminated under the provisions of Paragraph IX, the Plan shall terminate upon and no further Options shall be granted after the expiration of ten years from the date of its adoption by the Board. Term of plan The term is defined as 10 years. This does not imply, however, that the option term is 10 years. Options that have already been granted do not expire at the termination of the plan. Why this matters. This doesnt have a significant impact on the employee granted options right now. VIII. RECAPITALIZATION OR REORGANIZATION (a) The existence of the Plan and the Options granted hereunder shall not affect in any way the right or power of the Board or the stockholders of the Company to make or authorize any adjustment, recapitalization, reorganization or other change in the Companys capital structure or its business, any merger or consolidation of the Company, any issue of debt or equity securities, the dissolution or liquidation of the Company or any sale, lease, exchange or other disposition of all or any part of its assets or business or any other corporate act or proceeding. (b) The shares with respect to which Options may be granted are shares of Stock as presently constituted, but if, and whenever, prior to the expiration of an Option theretofore granted, the Company shall effect a subdivision or consolidation of shares of Stock or the payment of a stock dividend on Stock without receipt of consideration by the Company, the number of shares of Stock with respect to which such Option may thereafter be exercised (i) in the event of an increase in the number of outstanding shares shall be proportionately increased, and the purchase price per share shall be proportionately reduced, and (ii) in the event of a reduction in the number of outstanding shares shall be proportionately reduced, and the purchase price per share shall be proportionately increased. (c) If the Company recapitalizes, reclassifies its capital stock, or otherwise changes its capital structure (a recapitalization), the number and class of shares of Stock covered by an Option theretofore granted shall be adjusted so that such Option shall thereafter cover the number and class of shares of stock andor securities to which the Optionee would have been entitled pursuant to the terms of the recapitalization if, immediately prior to the recapitalization, the Optionee had been the holder of record of the number of shares of Stock then covered by such Option. If (i) the Company shall not be the surviving entity in any merger, consolidation or other reorganization (or survives only as a subsidiary of an entity), (ii) the Company sells, leases or exchanges all or substantially all of its assets to any other person or entity, (iii) the Company is to be dissolved and liquidated, (iv) any person or entity, including a group as contemplated by Section 13(d)(3) of the 1934 Act, acquires or gains ownership 3 or control (including, without limitation, power to vote) of more than 50 of the outstanding shares of the Companys voting stock (based upon voting power), or (v) as a result of or in connection with a contested election of directors, the persons who were directors of the Company before such election shall cease to constitute a majority of the Board (each such event is referred to herein as a Corporate Change), no later than (a) ten days after the approval by the stockholders of the Company of such merger, consolidation, reorganization, sale, lease or exchange of assets or dissolution or such election of directors or (b) thirty days after a change of control of the type described in Clause (iv), the Board, acting in its sole discretion without the consent or approval of any Optionee, shall act to effect one or more of the following alternatives, which may vary among individual Optionees and which may vary among Options held by any individual Optionee: (1) accelerate the time at which Options then outstanding may be exercised so that such Options may be exercised in full for a limited period of time on or before a specified date (before or after such Corporate Change) fixed by the Board, after which specified date all unexercised Options and all rights of Optionees thereunder shall terminate, (2) require the mandatory surrender to the Company by selected Optionees of some or all of the outstanding Options held by such Optionees (irrespective of whether such Options are then exercisable under the provisions of the Plan) as of a date, before or after such Corporate Change, specified by the Board, in which event the Board shall thereupon cancel such Options and the Company shall pay to each Optionee an amount of cash per share equal to the excess, if any, of the amount calculated in Subparagraph (d) below (the Change of Control Value) of the shares subject to such Option over the exercise price(s) under such Options for such shares, (3) make such adjustments to Options then outstanding as the Board deems appropriate to reflect such Corporate Change (provided, however, that the Board may determine in its sole discretion that no adjustment is necessary to Options then outstanding) or (4) provide that the number and class of shares of Stock covered by an Option theretofore granted shall be adjusted so that such Option shall thereafter cover the number and class of shares of stock or other securities or property (including, without limitation, cash) to which the Optionee would have been entitled pursuant to the terms of the agreement of merger, consolidation or sale of assets and dissolution if, immediately prior to such merger, consolidation or sale of assets and dissolution, the Optionee had been the holder of record of the number of shares of Stock then covered by such Option. (d) For the purposes of clause (2) in Subparagraph (c) above, the Change of Control Value shall equal the amount determined in clause (i), (ii) or (iii), whichever is applicable, as follows: (i) the per share price offered to stockholders of the Company in any such merger, consolidation, reorganization, sale of assets or dissolution transaction, (ii) the price per share offered to stockholders of the Company in any tender offer or exchange offer whereby a Corporate Change takes place, or (iii) if such Corporate Change occurs other than pursuant to a tender or exchange offer, the fair market value per share of the shares into which such Options being surrendered are exercisable, as determined by the Board as of the date determined by the Board to be the date of cancellation and surrender of such Options. In the event that the consideration offered to stockholders of the Company in any transaction described in this Subparagraph (d) or Subparagraph (c) above consists of anything other than cash, the Board shall determine the fair cash equivalent of the portion of the consideration offered which is other than cash. (e) Any adjustment provided for in Subparagraphs (b) or (c) above shall be subject to any required shareholder action. (f) Except as hereinbefore expressly provided, the issuance by the Company of shares of stock of any class or securities convertible into shares of stock of any class, for cash, property, labor or services, upon direct sale, upon the exercise of rights or warrants to subscribe therefor, or upon conversion of shares or obligations of the Company convertible into 4 such shares or other securities, and in any case whether or not for fair value, shall not affect, and no adjustment by reason thereof shall be made with respect to, the number of shares of Stock subject to Options theretofore granted or the purchase price per share. Recapitalization or reorganization Regardless of the implied promises of the plan, it cant prevent or override any future recapitalization, reorganization, or other major corporate events. If the stock is restructured - for instance a stock split, reverse split, or stock dividend - the shares authorized under the plan will be adjusted accordingly. This section determines what will happen if there is a change of control in the company: if Dell is acquired, if it sells all or most of the company, if the company dissolves or is liquidated, or of there is a change of more than half of the directors. If one of these things occurs, the board can do one of four things with each outstanding option (it can do different things for different people and different things for different grants). It can accelerate vesting or the ability to exercise it can require the optionee to forfeit the right to the option in exchange for cash settlement it can modify options to reflect the change of control or it can adjust them to keep the optionee whole (same economic position). The value of stock after a change of control is defined for use in the previous section. If shareholders need to approve action, it must be approved. The adjustments made to outstanding options under this plan in the event of a change of control are limited. Other items, like warrants and outright shares owned, are not included. Why this matters. This is very important language. With the language above, if someone has 10,000 options with an exercise price of 48, and a 2-1 split occurs, that person would have twice as many shares at half the price (20,000 shares at a 24 strike price). The optionees economic position would not change. But if this language werent here and the stock split, the employee with 10,000 options with an exercise at 48 would still have 10,000 options with an exercise price of 48. The optionee would have the economic equivalent of half the options at twice the strike price. This happened to three top executives of Computer Associates International Inc. in a highly publicized case in November 1999. The shareholders had never agreed to adjust the number of shares awarded in the event of a stock split. Consequently, a court ruled that the executives must forfeit a potential gain of more than half a billion dollars. IX. AMENDMENT OR TERMINATION OF THE PLAN The Board in its discretion may terminate the Plan at any time with respect to any shares for which Options have not theretofore been granted. The Board shall have the right to alter or amend the Plan or any part thereof from time to time. In addition, the OOC (without the necessity of specific Board action) shall have the power and authority to make or approve revisions or modifications to the terms and provisions of the Plan on behalf of the Board and from time to time, so long as such revisions or modifications are (in the judgment of the OOC) necessary, appropriate or desirable to effectuate the purposes of the Plan and do not effect a material change in the structure or purposes of the Plan. Notwithstanding the above, however, no change in any Option theretofore granted may be made which would impair the rights of the Optionee without the consent of such Optionee. Amendment or termination of plan The board can make any change to the plan, including termination, prior to its term. The OOC can also make changes quotwithout the necessity of board action. quot Neither the board nor the OOC action will affect rights or promises associated with options that have already been granted, unless the optionee agrees. Examples are options repricing and acceleration of vesting. Why this matters. The company has considerable latitude to change the plan, but if you already have options under this plan, the changes wont affect you unless you agree to them. X. SECURITIES LAWS (a) The Company shall not be obligated to issue any Stock pursuant to any Option granted under the Plan at any time when the offering of the shares covered by such Option have not been registered under the Securities Act of 1933 (the Securities Act) and such other state, federal or foreign laws, rules or regulations as the Company or the Board deems applicable and, in the opinion of legal counsel for the Company, there is no exemption from the registration requirements of such laws, rules or regulations available for the offering and sale of such shares. (b) The Company intends to register for issuance under the Securities Act the shares of common stock issuable upon exercise of Options and to keep such registration effective throughout the period any Options are exercisable. In the absence of such effective registration or an available exemption from registration under the Securities Act, issuance of shares of common stock issuable upon exercise of Options may be delayed until registration of such shares is effective or an exemption from registration under the Securities Act is available. The Company intends to use its best efforts to ensure that no such delay will occur. In the event exemption from registration under the Securities Act is available upon an exercise of Options, the Option holder (or the person otherwise permitted to exercise such Options), if requested by the Company to do so, shall execute and deliver to the Company in writing an agreement containing such provisions as the Company may require to assure compliance with applicable securities laws. (c) At the time of any exercise of an Option, the Company may, as a condition precedent to the exercise of such Option, require from the holder of the Option such written representations, if any, concerning the holders intentions with regard to the retention or disposition of the shares of stock being acquired pursuant to such exercise and such written covenants and agreements, if any, as to the manner of disposal of such shares as, in the opinion of counsel to the Company, may be necessary to ensure that any disposition by that holder will not involve a violation of the Securities Act or any other applicable securities law or regulation. (d) The certificates representing the shares of common stock issued pursuant to an exercise of Options may bear such legend or legends as the OOC deems appropriate in order to assure compliance with applicable securities laws and regulations. The Company may refuse to register the transfer of the shares of common stock issued pursuant to an exercise of 5 Options on the stock transfer records of the Company if such proposed transfer would, in the opinion of counsel to the Company, constitute a violation of any applicable securities law or regulation, and the Company may give related instructions to its transfer agent, if any, to stock registration of the transfer of the shares of common stock issued pursuant to an exercise of Options. Securities laws There is standard language regarding compliance with federal, state, and SEC regulations. The company will not have to offer shares unless they are duly registered by jurisdictions governing the recipient. There is enabling language for the SEC (Securities Act of 1933). All shares issued under the plan need to be duly registered under the Securities Act of 1933 unless exceptions apply. The company will make a good faith effort to comply. The company will ask for information regarding what the exercisor will do with the shares (to comply with insider trading rules, potential lockout periods, and restrictions on sale). The company will comply with the SEC with a regard to restrictions of stock certificates and may write actual restrictions on the face of stock certificates. Why this matters. Most option holders can ignore this section, which more or less is boilerplate language that says the company will abide by the laws governing securities. But it is cause for alarm if your stock option plan doesnt contain this or similar language. XI. NON-U. S. EMPLOYEES The OOC shall determine, in its discretion, whether it is desirable or feasible under local law, custom and practice to grant Options under the Plan to eligible employees described in Paragraph IV in countries other than the United States. In order to facilitate the grant of Options under this Paragraph, the OOC may provide for such modifications and additional terms and conditions (special terms) in Option awards to employees who are employed outside the United States (or who are foreign nationals temporarily within the United States) as the OOC may consider necessary, appropriate or desirable to accommodate differences in local law, policy or custom or to facilitate administration of the Plan. The special terms may provide that the grant of an Option is subject to (a) applicable governmental or regulatory approval or other compliance with local legal requirements or (b) the execution by the employee of a written instrument in the form specified by the OOC, and that in the event such requirements or conditions are not satisfied, the grant shall be void. The special terms may (but need not) also provide that an Option shall become exercisable if an employees employment with the Company and its Subsidiaries ends as a result of workforce reduction, realignment or similar measure. The OOC may adopt or approve sub-plans, appendices or supplements to, or amendments, restatements or alternative versions of, the Plan as it may consider necessary, appropriate or desirable for purposes of implementing any special terms, without thereby affecting the terms of the Plan as in effect for any other purpose. The special terms and any appendices, supplements, amendments, restatements or alternative versions, however, shall not include any provisions that are inconsistent with the terms of the Plan as then in effect, unless the Plan could have been amended to eliminate such inconsistency without further approval by the Board. Nicht-U. S. employees At the companys discretion, employees outside the United States or foreign nationals working in the United States may participate in the plan and modifications may be made to comply with specific government regulations in other countries. Why this matters. Dell is an international corporation. Employees working in offices in countries other than the United States, and employees who are not U. S. citizens, are not excluded from the plan. XII. GOVERNING LAW The Plan, and all Option Agreements issued under the Plan, shall be governed by, and construed in accordance with, the laws of the State of Delaware. Governing law Delaware is legal jurisdiction under this plan and all agreements. Why this matters. Delaware has the most favorable corporate laws in the United States. Many businesses are incorporated in Delaware. In the event of a legal action, the prevailing laws would be favorable to the company. - Johanna Schlegel, Gehaltsredakteurin


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